19.02.2021  Info / Aktuell


Sportanlagen in NRW ab 22.02.2021 wieder geöffnet



"Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig", heißt es in der am Freitag (19.02.2021) veröffentlichten Coronaverordnung, die die nordrhein-westfälische Landesregierung entsprechend der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz angepasst hat.

"Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten", heißt es weiter.

Diese Regelung soll zunächst bis zum 07. März 2021 gelten. (Ni)







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